
Von einem wirtschaftlichen Totalschaden spricht man, wenn die Reparaturkosten die Wiederbeschaffungskosten der beschädigten Sache übersteigen. Bei einem Verkehrsunfall darf der Geschädigte Reparaturkosten bis zu 130 % der Wiederbeschaffungskosten geltend machen.
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https://www.lexexakt.de/glossar/wirtschaftlichertotalschaden.php
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